Entgegen der Entscheidung des Obersten Schiedsgerichts der Russischen Föderation vom 14. Oktober 2013, in dem die Hinterlegung zusätzlicher Sicherheiten für Transporte unter Carnet TIR in Russland für illegal erklärt wurde, hat der Föderale Zolldienst der Russischen Föderation (FCS RF) auf seiner Website angekündigt, die Einschränkung des Carnet TIR-Verfahrens auszudehnen.
Ab 12. November 2013 werden zusätzliche Sicherheiten für Transporte unter Carnet TIR auch in der Zentral-Region (unter anderem das Moskauer Gebiet) sowie ab 19. November 2013 in der Nord-West-Region verlangt. Die nordwestliche Region umfasst die Zollgebiete von Pskov, Sebezh und Kingisepp, die für die Grenzen zu Lettland und Estland zuständig sind; ausgenommen ist dann nur noch die russische Grenze mit Finnland (Vyborg-Zollbezirk).
Ab 01. Dezember 2013 hat die russische Zollbehörde ultimativ den landesweiten Ausstieg aus dem bisherigen Carnet TIR-Verfahren angekündigt. Der FCS RF begründet sein Vorgehen mit der Kündigung seines Vertrages mit der ASMAP, dem nationalen bürgenden Verband Russlands, der bisher die Carnets TIR in Russland ausgibt und für die ordnungsgemäße Erledigung der Carnets in Russland garantiert.
Die International Road Transport Union (IRU) hat auf ihrer Generalversammlung am 08. November 2013 in Genf die Resolution zur russischen Krise im Carnet TIR-Verfahren verabschiedet. Beschlossen wurde, die Gespräche mit dem russischen Zoll unverändert weiter zu führen, gleichzeitig aber auch Schreiben an den UN-Generalsekretär Ban Kimoon, den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso sowie den Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz zu adressieren.
Des Weiteren hat sich am 08. November 2013 noch eine IRU-Arbeitsgruppe zusammengesetzt, um über Maßnahmen und praktische Empfehlungen an die betroffene Unternehmerschaft zu beraten, falls die laufenden Verhandlungen mit dem russischen Zoll scheitern sollten. Diese Richtlinien sollen ab 12. November 2013 auf der IRU-Website unter www.iru.org zur Verfügung stehen.
Quelle: LBS-EILMELDUNG v. 12.11.2013